TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. VERANSTALTER, TEILNAHMEBERECHTIGUNG

1.1. Die Paulaner Brauerei Gruppe Sales & Marketing GmbH, Ohlmüllerstraße 42, 81541 München (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet) ist Veranstalter des Gewinnspiels und somit ausschließlich für dessen Durchführung verantwortlich.

1.2. Teilnahmeberechtigt sind alle Nutzer, die bei Beginn des Gewinnspiels mindestens 18 Jahre alt sind und einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter des Veranstalters und verbundener Unternehmen, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Angehörige der Unternehmen, die mit der Durchführung dieses Gewinnspieles befasst sind.

1.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nutzer, die falsche Angaben gemacht haben, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, Manipulationen vornehmen oder vornehmen lassen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

  1. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM GEWINNSPIEL

2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist möglich über ++www.paulaner-fan-experiences.com++.

2.2. Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Waren gebunden.

2.3. Um teilnehmen zu können, muss der Nutzer grundsätzlich folgende korrekte Angaben machen bzw. bestätigen:

    Angabe von Vor- und Nachname

    Angabe der E-Mail-Adresse

2.4. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmer verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung von Teilnehmerdaten.

2.5. Der Gewinner schließt mit dem Veranstalter vor Einlösung des Gewinns einen vom Veranstalter ausgearbeiteten Vertrag über die Nutzungsrechte von Video- und Ton-Aufnahmen, die anlässlich der Einlösung des Gewinns angefertigt werden. 

2.6. Der Veranstalter veröffentlicht zusätzlich nach Beendigung des Gewinnspieles den Namen des Gewinners. Der Gewinner ist damit einverstanden, dass sein Name im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel auf ++www.paulaner-fan-experiences.com++ veröffentlicht wird.

  1. DAUER DES GEWINNSPIELS

Das Gewinnspiel „Erlebe Monza!“ beginnt am 03.08.2026 um 12:00 Uhr MESZ und endet am 24.08.2026 um 10:00 Uhr MESZ. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

  1. GEWINNE, ERMITTLUNG UND BENACHRICHTIGUNG ÜBER DEN GEWINN UND EINLÖSUNG

4.1. Der Veranstalter verlost bei diesem Gewinnspiel den folgenden Hauptgewinn:

Ein Fanpaket für zwei Personen, bestehend aus:

o   Kostenübernahme der Anreise am 03.09.2026 oder 04.09.2026 nach Neuburg

o   Werksführung Audi Formula Racing in Neuburg

o   Shuttle zu einem Hotel in der Schweiz

o   1x Hotelübernachtung in der Schweiz

o   Shuttle aus der Schweiz nach Mailand am 04.09.2026

o   3-Day Paddock Club Pass für den Italian Grand Prix in Monza (04.-06.09.2026)

o   3 x Abendessen & Verpflegung im Rahmen des Rennwochenendes

o   2x Hotelübernachtungen in Mailand

o   Rückflug am 07.09.2026 von Mailand nach München

 4.2. Der Gewinn ist nicht austauschbar. Der Gewinn ist nicht übertragbar und nicht verkäuflich. Die Barauszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.

4.3. Die Gewinnermittlung erfolgt so:

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Ende des Gewinnspiels im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.

 4.4. Der Gewinner wird dann per E-Mail benachrichtigt

4.5. Ist der Gewinner per E- Mail nicht erreichbar oder meldet er sich nicht rechtzeitig innerhalb 48 Stunden zurück, so wird an seiner Stelle ein neuer Gewinner aus den verbleibenden Teilnehmern ausgelost. Mit Ziehung eines neuen Gewinners verfällt der Anspruch des vorhergehenden Gewinners auf den Gewinn.

  1. HAFTUNG

Schadenersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf; sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Werden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, einfach fahrlässig verletzt, haftet der Anbieter für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Einschränkungen der vorstehenden zwei Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Schadenersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Veranstalter in diesem Fall nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung abzubrechen, insbesondere wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen seine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

6.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.3. Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer, sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.